Gleich zwei Anträge zur Situation von Hebammen und Geburtshelfern liegen den Delegierten der BDK 2015 am kommenden Wochenende zur Abstimmung vor. Ich habe beide jetzt viele Male gelesen, aber meine massiven Bauchschmerzen angesichts dieser Anträge sind geblieben.

Beiden ist gemein, dass sie sich nahezu ausschließlich einer wenig komplexen, skizzenhaften Problembeschreibung widmen, jedoch auf deutlich niedrigerem und unbefriedigenderem Niveau als jeder Medienbeitrag, der in den vergangenen Jahren zum Thema erschienen ist. Die Anträge verpassen es nicht nur, das Problem in den größeren Kontext der gestärkten Patient_innenrechte und der veränderten Situation der Versicherungen einzuordnen, sondern sie blenden auch die Perspektive der von Hebammen-Kunstfehlern betroffenen Eltern und Kinder vollständig aus. Das aber ist fatal:

Die Grünen waren immer eine Partei der Patient_innenrechte. Wir haben gemeinsam mit vielen anderen Akteur_innen in dieser Gesellschaft darum gekämpft, dass Betroffene von medizinischen Kunstfehlern endlich gerechter und einfacher entschädigt werden. Wir stehen ein für den Grundsatz: Wer behandelt, der haftet. Wenn jetzt beide vorliegenden Anträge eine Deckelung bzw. eine Abschaffung der Kunstfehler-Haftung durch die Hebammen fordern, dann werden diese mühsam erkämpften Rechte den Geschädigten wieder entrissen.

Darüber hinaus ist es auch rechtlich nicht haltbar, denn mit fehlender Haftbarkeit für Behandlungsfehler wären Hebammen und Geburtshelfer deutlich besser gestellt als beispielsweise freiberufliche Frauenärzt_innen und Humangenetiker_innen, die ebenfalls sehr teure Haftpflichtversicherungen zahlen müssen, eine freiberufliche Frauenärztin beispielsweise bis 40 000 Euro im Jahr. Hebammen und Geburtshelfer wären auch besser gestellt als die Kliniken, die sich ebenfalls mit jährlich steigenden Haftpflichtpolicen absichern müssen. Fiele der Haftungsgrundsatz für die Hebammen, dann würden auch alle anderen Leistungserbringer_innen im Gesundheitswesen dies für sich einfordern – die Bundesärztekammer hat genau das bereits angekündigt und handelt damit logisch.

Ein solches Aushöhlen der Haftung für Kunstfehler im Gesundheitswesen hätte dramatische Folgen für die Versorgung: Die Haftung für Kunstfehler ist ein wichtiger Pfeiler für mehr Qualität im Gesundheitswesen: Wer möchte sich ein Gesundheitssystem vorstellen, in dem niemand mehr für seine Behandlungsfehler haften muss? Schon der Abschluss einer medizinischen Haftpflichtversicherung bedeutet teilweise massive Investitionen in Qualität, denn die Versicherungsunternehmen fordern in ihren Policen die Einhaltung und Etablierung wichtiger Qualitätsstandards.

Wer behandelt, der haftet

Deswegen kann es nicht das grüne Ziel sein, dass die Hebammen nur weiter überleben können, wenn wir die Betroffenen von Kunstfehlern ihrer Rechte berauben. Es kann nicht die Lösung sein, dass im Gesundheitssystem niemand mehr für seine Fehler haften muss.

Was aber wäre eine sinnvolle Lösung? Wo liegen die eigentlichen Probleme?
Einerseits verdienen die Hebammen zu wenig, ihre Vergütung sollte deutlich steigen – genau das aber kann nicht politisch entschieden werden, sondern müssen die Hebammen mit den Krankenkassen verhandeln. Andererseits sind die Haftpflichtprämien primär deswegen so hoch, weil auch im 21. Jahrhundert noch unerträglich viele Kunstfehler vor, während und nach der Geburt passieren: Unser Ziel als Gesellschaft sollte es sein, dass wir gemeinsam mit den Hebammen, den Forschenden und dem gesamten Gesundheitssystem z.B. die Hausgeburt so sicher machen, dass die Haftpflichtprämien mit Recht deutlich niedriger ausgestaltet werden können. Ein möglicher Weg dorthin könnte eine solidarischere Berufshaftpflichtversicherung sein, die die Haftpflichtprämien gleichmäßiger auf alle Gesundheitsberufe verteilt.

Wer einfach nur die Haftung der Leistungserbringer_innen im Gesundheitssystem aushöhlen und abschaffen will, der ist blind für das  große Leid, das Geburtsschäden, egal ob von Hebammen, Geburtshelfern oder ärztlichem Personal verursacht, noch immer vielen einzelnen Menschen in dieser Gesellschaft zufügen und sie damit in ihrer Selbstständigkeit, Gesundheit und Selbstverwirklichung für ein gesamtes Leben massiv einschränken. Das können wir Grüne nicht mit unserem jahrzehntelangen Kampf für mehr Patient_innenrechte vereinbaren. Deswegen bitte ich euch, beide Anträge abzulehnen.

Und hier noch einmal ein Faktencheck der zentralen Äußerungen in beiden Anträgen:

V-08

Z. 8f. “Die Kaiserschnittrate in Deutschland ist mit 33,2% so hoch wie noch nie und ca. zur Hälfte kaum medizinisch zu rechtfertigen. (WHO-Richtwert 15%)”

Diese WHO-Angabe stammt aus dem Jahr 1985 und ist damit 30 Jahre alt (World Health Organization. Appropriate technology for birth. Lancet 1985; 2 (8452): 436-7 ). Abgesehen davon ist es aber natürlich auffällig, dass zwischen den Jahren 2000 und 2010 die Kaiserschnittraten in Deutschland im Schnitt von knapp 20% auf circa 30% anstiegen, bei sehr großen regionalen Unterschieden. Während die Verfügbarkeit einer Hebamme nur einen sehr geringen Einfluss auf diese Zahlen zeigte, liegt der Hauptteil der zusätzlichen Kaiserschnitte aktuell in Situationen vor, in denen die ärztlichen Leitlinien keine klaren Empfehlungen geben, beispielsweise bei Beckenendlage des Kindes. In solchen Abwägungsprozessen mag einerseits hineinspielen, dass Ärzt_innen zunehmend risikoscheuer arbeiten, zum anderen vermag ggf. die deutlich unterschiedliche Vergütung zwischen vaginaler Geburt und Kaiserschnitt in manchen Kliniken die Entscheidung ebenso zu beeinflussen wie die bessere Planbarkeit von Kaiserschnitten im Betriebsabslauf der Kreißsäle.
Damit ist die Behauptung, die “Hälfte der medizinischen Kaiserschnitte sei kaum medizinische zu rechtfertigen” sehr gewagt: Richtiger könnte man formulieren: Zu einem Großteil der Kaiserschnitte entscheidet man sich in einem medizinischen Graubereich, in dem nicht abschließend geklärt ist, welches Verfahren langfristig günstiger ist. Aus diesem Grund braucht es mehr Versorgungsforschung zur Sinnhaftigkeit von Kaiserschnitten in diesen Spezialsituationen – genau das fordert übrigens auch die Bertelsmann-Studie, die von den Antragsteller_innen häufig zitiert wird.

Z. 12f. “Viele schwangere Frauen finden keine Hebamme mehr, die sie persönlich vor, während und nach der Geburt betreuen kann.”

Für große Teile Deutschlands trifft dieser Satz überhaupt nicht zu. Selbst in Regionen mit nur wenigen Hebammen und Geburtshelfern für Hausgeburten stehen jeweils zahlreiche Hebammen für die sogenannte Vor- und Nachsorge zur Verfügung: Dies liegt daran, dass Vor- und Nachsorge deutlich weniger risikobehaftet sind und damit für reine Vor- und Nachsorge die Haftpflichtprämien deutlich niedriger ausfallen. Aus diesem Grund sind viele Hebammen freiberuflich ausschließlich in Vor- und Nachsorge tätig. Der dargestellte Mangel gilt also lediglich für einige Regionen Deutschlands, und auch dort nur für freiberufliche Hebammen, die die Geburt an sich selbst betreuen. Auch an Hebammen in Kliniken besteht kein Mangel, denn deren Berufshaftpflicht wird von den Klinikversicherungen mit abgedeckt.

Z. 14 f. “Es gibt zudem zu viele ärztliche Untersuchungen in der Schwangerschaft (Studie Bertelsmann-Stiftung 2015), die u.a. dazu führen, dass fast 80% aller Schwangeren als Risikopatientinnen behandelt werden.”

Wann ist eine Schwangerschaft eine Risikoschwangerschaft? Z.B., wenn die Schwangere älter als 35 ist. Oder trotz Schwangerschaft raucht. Oder eine relevante Erkrankung bei Mutter oder Kind entdeckt wird. Damit sind die hier kritisierten “Untersuchungen” nur teilweise für den hohen Anteil der Risikoschwangerschaften verantwortlich.

V-16

Aus der Begründung des Antrags V-16: “Dagegen beträgt die entsprechende Versicherungsprämie für Angehörige anderer Medizinberufe, z. B. Ärztinnen und Ärzte nur ein Bruchteil dieses Betrages.”

Wie bereits oben dargestellt kann dies einfach widerlegt werden: Beispielsweise zahlen freiberufliche Frauenärzt_innen jährliche Prämien von ca. 20 000 – 40 000 Euro und liegen damit deutlich über den knapp 6300 Euro der Hebammen und Geburtshelfer pro Jahr.

Ebenfalls aus der Begründung V-16: “Darüber hinaus möchten die Krankenkassen Ausschlusskriterien für Hausgeburten und Geburten in Geburtshäusern festlegen. Dies entmündigt schwangere Frauen und reglementiert die Hebammen in ihrer Berufsausübung.”

Natürlich schränken Regeln ein. Aber Regeln sind wichtig, gerade auch im Gesundheitswesen. Genauso wie es wichtig ist, dass Kardiologen nicht Herzklappen mal eben ambulant einsetzen dürfen, ohne eine Notfallversorgung garantieren zu können, genauso wichtig ist es, dass festgelegt wird, wann eine Geburt besser nicht zu Hause durchgeführt werden sollte. Hier wird so getan, als seien die Regeln an sich das Problem. Vielmehr muss es intelligente, faire Regeln geben – für die Hausgeburten genauso wie für alle anderen Bereiche im Gesundheitswesen.

11 thoughts on “Die Hebammenanträge zur BDK 2015: Ich habe Bauchschmerzen”

  1. Wolf-Dietrich Trenner

    Noch ein Detail zur Beurteilung der Sachlage: die von Hebammen selbst geleitete Qualitätssicherung erfasst nur 80% der Hausgeburten. In 20% der Hausgeburten kann man viel schlechte Leistung verstecken. Ärztliche gesetzliche Qualitätssicherung sieht solche Schonquoten nicht vor. Das Risiko der Hausgeburten ist nach Berechnungen der Versicherungen über 20fach höher als bei den Klinikgeburten. Resultat dieser Zahlen sind die Prämien. \gn8

    1. paulalouize

      Wo findet man die konkrete Zahl der 20-fach erhöhten Komplikationsrate der Hausgeburten? Ist es ein Wert, der sich auf das gesamte Bundesgebiet bezieht?

    2. Ich bezweifle, dass es belastbare Zahlen gibt, bei denen man ohne Cherrypicking auf ein 20fach höheres Risiko käme.
      Wäre das der Fall, dann würde es sich doch für Versicherer lohnen, eine Haftpflichtpolice nur für Beleghebammen mit klinischer Geburtshilfe anzubieten und damit die angeblich schlechten Risiken der Hausgeburten auszuschließen.
      Tatsächlich sind aber die Prämien für Beleghebammen nicht geringer als die von Hausgeburtshebammen.
      Schon gar nicht werden damit exorbitant höheren Haftpflichtprämien für Belegärzte erklärt, die Geburtshilfe im Krankenhaus anbieten.

  2. Ein wichtiger Aspekt, der häufig übersehen wird, ist die Aufteilung der Haftungssumme in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern (vor allem Österreich), wo bei vergleichbarer Qualität der Geburtshilfe die Prämien sehr viel niedriger ist.
    In Österreich haben auch die Geschädigten und ihre Familie Anspruch auf Schadensersatz, nicht aber die Rentenversicherung auf Ersatz für entgangene Beitragszahlungen, die der Geschädigte im Laufe seines Lebens hätte leisten können.

  3. Liebe Paula, diese Argumentation hier bezieht sich eben grad auf nicht mehr relevante bzw. geänderte Zitate in V 08 neu. Insbesondere V16 ist komplett weg einschließlich der Begründung. V 08 neu bildet den Sachstand der Bundestagsfraktion (Büro Scharfenberg) ab. Das Grundproblem ist, dass wir z.T. aneinander vorbei reden, bzw. die Logikkette unterschiedlich ist. Die geschädigten sollen auf keinen Fall weniger bekommen, ich hab immer für Patientenrechte gesprochen. Die gestiegenen Prämien sind ja nicht wegen mehr Fehlern sondern wegen besserer Überlebenschancen und damit von wenigen Einzelfällen, die dann Millionen kosten.
    Wenn ich das hier vorher gekannt hätte, wäre es fairer gewesen. Dann hätte ich vorher mit dir gesprochen und den Antrag mit dir konsensfähig gemacht. Nun ist ein Beschissenes Signal entstanden auch für deine Hebammenschwester. Übrigens betrifft es auch alle Beleghebammen in Kliniken nicht nur die Außerklinische Geburtshilfe. Auch da gibt es wissenschaftlich abgesicherte Qualitätsstandards.
    Gruß Dr. Inés Brock

    1. paulalouize

      Salut,
      hier eine kurze Entgegnung:
      1. Bereits am Samstag hast du mehrmals geäußert, dass ich den zusammengefügten Antrag V-08-NEU nicht kennen würde, und wie bereits am Samstag kann ich dir sagen, dass dies nicht der Fall ist. Auch kannte ich die Änderungsanträge des Bundesvorstands. Darüber hinaus bezieht sich dieser Text ganz explizit auf die Ausgangsanträge.
      2. Wir reden auch nicht aneinander vorbei, wir haben unterschiedliche Meinungen.
      3. Es kann schon sein, dass du immer für Patient_innenrechte gesprochen hast, aber eben an keiner Stelle im Antrag und auch an keiner Stelle in der Antragseinbringung am Samstag.
      4. Die gestiegenen Prämien sind nur teilweise auf gestiegene Schadenssummen zurückzuführen, sondern v.a. auch auf Umstrukturierungen in den Versicherungsunternehmen (siehe auch https://gruenegesundheitspolitik.wordpress.com/2014/05/21/die-hebammen-sind-nur-das-erste-symptom-eines-groseren-problems/). Ich habe nicht behauptet, dass die gestiegenen Prämien auf eine größere Anzahl von Kunstfehlern zurückzuführen seien, ich habe nur gesagt, dass es immer noch zu viele Kunstfehler in der Geburtshilfe gibt und wir als gesamte Gesellschaft daran arbeiten sollten, diese zu reduzieren.
      5. Ich möchte dich deine Wortwahl reproduzieren, aber ich hätte als fatales Signal an die Gesamtheit der denkenden Menschen empfunden, wenn ein Antrag beschlossen worden wäre, der nicht einmal die aktuelle Situation des Problems kennt, das er beschreiben möchte. Da hätte ich tatsächlich auch mehr erwartet von Grünen, die sich seit langer Zeit mit dem Thema beschäftigen.
      6. Meine Hebammenschwester ist es ziemlich egal, was Grüne beschließen;)
      7. Genau weil ich weiß, dass alle freiberuflichen Hebammen gleich betroffen sind, habe ich auch nie etwas anderes behauptet;)

      Nochmal zu eurer wiederholten Aussage, der Antrag V-08-NEU sei so deutlich besser gewesen: Das ist mitnichten der Fall. Er schildert weiterhin nicht den Status Quo der Hebammenhaftpflichtversicherung, behauptet weiterhin, dass die Haftpflichtprämien sinken müssten, dass der Anteil der Risikoschwangerschaften nur auf zusätzliche ärztliche Diagnostik zurückzuführen sei, dass es nicht ausreichend Hebammen für Vor- und Nachsorge gäbe etc. etc.
      In der Summe war er in meinen Augen inhaltlich ähnlich wenig haltbar wie die Ausgangsanträge.

      1. Liebe Paula, dennoch wäre es demokratisch gewesen, einen Änderungsantrag einzubringen, wenn es denn stimmt, dass du nicht in der Sache Hebammen stärken sondern in den Instrumenten eine andere Meinung hast. Aber lass uns doch lieber nach vorne diskutieren. Wenn alle Frauen, die das wollen, Hebammenhilfe bekommen, die unnötig hohe Kaiserschnittrate nicht als Ultima Ratio herhalten muss – wir hebammengeleitete Geburtshilfe auch in Kliniken stärken, sind mir die Instrumente eigentlich egal. Lass uns doch zunächst mal die Gemeinsamkeiten in der Zielstellung zusammen tragen. Im April ist der Länderrat.

        1. paulalouize

          Eine Abstimmung ist sehr demokratisch. Und allein die Tatsache, dass euch “instrumente egal” sind, weil ihr über Konsequenzen von verschiedenen Maßnahmen nicht einmal nachdenkt – das lässt einen sprachlos und entsetzt zurück.

          1. Liebe Paula, Gut ich nehme das mal als Absage an eine Konsenssuche. Sollte ich das falsch verstehen, dann kannst du mich unter kontakt(at)ines-brock.de kontaktieren.
            1. spreche ich nur für mich, nicht für Buvo und BTF, wenn ich sage mir ist das Ziel wichtiger als der Weg dahin … und da vertraue ich den Fachpolitikern aus der Bundestagsfraktion – die in der V08-neu Version den Weg formuliert haben
            2. verstehe ich jetzt, dass du den Antrag ganz weg haben wolltest und nicht an einer Änderung interessiert warst
            Dieses Niveau muss ich nicht öffentlich teilen.

  4. Aus Sicht der Patientenrechte ist es auch verwunderlich, dass ein geburtshilflich tätiger Gynäkologe – im Gegensatz zu Hebammen – nicht verpflichtet ist, für dieses geburtshilfliche Risiko eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
    Das führt dann leicht dazu, dass im Fall eines Kunstfehlers der verantwortliche Arzt zahlungsunfähig wird und die Geschädigten zum großen Teil leer ausgehen.

    Aufmerksam wurde ich auf dieses Detail durch das BGH-Urteil vom 7. Dezember 2004; Aktenzeichen VI ZR 212/03 – OLG Hamm:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=31627&pos=0&anz=1
    In dem Fall hatten die Geschädigten Glück, weil das Geburtshaus explizit mit der Zuziehung eines Gynäkologen geworben hatte und der BGH deswegen eine Garantenstellung der Hebamme sah, obwohl der Arzt die Geburt leitete. Deswegen musste die Haftpflichtversicherung der Hebamme zahlen.

    Beunruhigend ist hier, dass das Gericht diese Entscheidung nur aufgrund des Prospekts des Geburtshauses so treffen konnte. Wäre der nämlich anders formuliert gewesen, so hätte ein “gespaltener Vertrag” wie bei Belegkrankenhäusern vorgelegen und die Geschädigten hätten aufgrund des Kunstfehlers des Arztes keine Ansprüche gegen das Geburtshaus oder ggf. die Belegklinik gehabt.

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