Für den kommenden Länderrat an diesem Wochenende haben wir einen neuen Antrag zur Situation der Hebammen und Entbindungspflegenden erarbeitet – nach den Vorgänger-Anträgen auf der BDK in Halle war es wichtig, das drängendste Problem – die Frage der Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen – inklusive eines konkreten, nachhaltigen Lösungsansatzes zu erarbeiten. Für die vielen weiteren Fragen, die man sich zur geburtshilflichen Situation in Deutschland stellen muss, wäre es in der kurzen Zeit nicht möglich gewesen, sinnvolle Wege aus der Krise zu entwickeln. Diese weiteren Baustellen sollen jedoch bis zur Bundestagswahl bearbeitet werden.

Nun hat die Grüne Jugend nicht einmal 48 Stunden vor der Befassung des Antrags noch einmal eine Vielzahl an Änderungsanträgen gestellt – u.a. fordert sie darin einen wahrscheinlich steuerfinanzierten Schadensfall-Fond für durch Hebammen-Kunstfehler Geschädigte, der als „Übergangslösung“ greifen soll bis das Lösungsmodell realisiert wird, das im eigentlichen Antrag vorgeschlagen wird: die solidarische Berufshaftpflicht für die Gesundheitsberufe und Kliniken in Deutschland.

Diesem Vorschlag der Grünen Jugend muss man aus einer Vielzahl von Gründen widersprechen:

1 Es ist bereits eine Übergangsregelung in Kraft – die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu 6500 Euro der Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspflegende, bei jährlichen Kosten von in 2015 6274 Euro. Man kennt ja den Drang der Grünen Jugend, zu jedem einzelnen Antrag Änderungsanträge zu stellen, wenn sich auch nur ansatzweise eine eigene Beschlusslage zum Thema findet. Man sollte aber vielleicht darauf achten, dass diese eigene Beschlusslage zum Thema nicht schon völlig veraltet ist.

2 Es wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar, lediglich eine Gruppe von Leistungserbringer_innen im Gesundheitswesen von der Pflicht zur Berufshaftpflicht auszunehmen, andere Berufsgruppen könnten auf Gleichbehandlung klagen. Diese wurde so bereits von der Bundesärztekammer angedroht. Sollten diese Klagen erfolgreich sein wäre ein Schadensfall für sämtliche Behandlungsfehler im gesamten Gesundheitswesen  extrem kostenaufwendig für die Beitrags- und Steuerzahler_innen.

3 Ein Fond müsste steuerfinanziert sein und durch Organe der Bundesverwaltung verwaltet werden. Die interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Hebammen-Problematik kam zu dem Ergebnis, dass dies nur mit erheblichen Verwaltungskosten zu realisieren wäre. Außerdem müsste ein solcher Fond dramatisch aufgestockt werden eben in dem Moment, in dem Verfassungsklagen anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen sowie der Kliniken erfolgreich wären und diese ihre Schadensfälle ebenfalls über den Fond abwickeln könnten.

4 Eine immer noch wichtige Komponente in der Berechnung der Haftpflichtprämie ist das Risiko für Komplikationen, insbesondere bei den Kliniken können die Haftpflichtversicherer zwingende Strukturen und Prozessqualität vorschreiben im Gegenzug für eine abgeschlossene Versicherung. Dieser nicht zu unterschätzende Qualitäts-erhaltende Effekt von Haftpflicht würde durch den Fond abgeschafft.

5 Einen Fond muss man auch aus dem Grund ablehnen, da sein Geldvolumen begrenzt ist und aus diesem Grund Geschädigte theoretisch auch leer ausgehen könnten. Die Haftpflicht aber wurde ursprünglich eingeführt, um allen Geschädigten einen Anspruch auf Entschädigung zu garantieren, unabhängig von der Vermögenssituation der behandelnden Klinik, der behandelnden Hebamme oder dem Finanzvolumen eines steuerfinanzierten Fond.

6 Letztendlich würde ein Fond für Schadensfälle im Gesundheitswesen bedeuten, dass kein Behandelnder mehr für seine Fehler haften muss. In solch einem Gesundheitssystem möchte man nicht behandelt werden, und in solch einem Gesundheitssystem wird Behandlungsqualität noch stärker ökonomischen Optimierungen zum Opfer fallen.

Aus all diesen Gründen möchte ich alle Delegierten zum Länderrat bitten, diesen Änderungsantrag der Grünen Jugend abzulehnen.

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